Hausverwalter für Eigentumswohnung Mitweida Freiberg Hainichen Mittelsachsen

WEG Verwaltung

Alles rund um die Wohneigentumsverwaltung in Mittelsachsen

Buchführung & Planung

  • Buchführung entsprechend den kaufmännischen Bestimmungen innerhalb der hauseigenen EDV - Anlage mit ausgereiften Verwaltungsprogramm
  • Verbuchen von Hausgeldzahlungen
  • Bezahlen von objektbezogenen Rechnungen nach eingehender sachlicher und rechnerischer Prüfung
  • Überwachung, Anlage und ordnungsgemäßes Verbuchen der Instandhaltungsrücklage
  • Überprüfung und Überwachung des baulichen Zustandes eines Objektes sowie Vergabe notwendiger Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Mahnwesen
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Vorbereitung und Durchführung der Rechnungsprüfung und Vorlage der Rücklagenverwendung
  • jährliche Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen in angemessenem Zeitraum
  • jährliches Erstellen der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne mit differenzierter Berechnung des neuen Hausgeldes

Eigentümer-Versammlungen

  • Erstellung der Tagesordnung nach Prüfung der Jahresbuchhaltung mit dem Verwaltungsbeirat, Terminierung und Einberufung der Eigentümerversammlung
  • Leitung und Durchführung der Eigentümerversammlung, Protokollführung
  • Versand des Protokolls nach Eigentümerversammlung an alle Eigentümer
  • Führen der Beschlusssammlung in einem speziell nach den gesetzlichen Vorgaben entwickelten Programm
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse

Technische Verwaltung von Eigentumswohnungen

  • Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums durch regelmäßige Begehungen
  • Einholen von Kostenvoranschlägen
  • Aufbewahrung der die Wohnanlage betreffenden Plan- und Objektunterlagen nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Vergabe von Aufträgen und Überwachung der Reparatur-Arbeiten
  • Rechnungsprüfung
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Abschluss von Verträgen mit entsprechenden Dienstleistern und Fachfirmen (z.B. Gebäudereinigung, Hausmeister, Wartung etc.)

Regelungen & Verhandlungen

  • Regelungen im Zusammenhang mit der Hausordnung, der Gemeinschafts-Ordnung u.ä.
  • Erledigung von Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft:
  • Angelegenheiten Grundstücks- und baurechtlicher Art
  • Angelegenheiten nachbarschaftsrechtlicher Art
  • Angelegenheiten abgabenrechtlicher Art
  • Angelegenheiten versicherungsrechtlicher Art

Verhandlung mit Behörden und Versorgungs-Unternehmen in Gebührenfragen, Energielieferungs-Fragen und ordnungsrechtlichen Fragen.

  • Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferantenverträge im Namen der Wohnungseigentümer, jedoch nur nach Beschluss der Eigentümerversammlung Überwachung von Versicherungsverträgen – nach Beschluss Abschluss von preisgünstigen und leistungsstarken Verträgen über unsere vielfältigen Rahmenverträge mit diversen Versicherern

Beratungen - Prüfungen - Änderungen

  • Schadensmeldungen und Abwicklungen von Versicherungsfällen
  • Abgabe von Zustimmungserklärungen, Prüfung und Stellungnahme bei Veräußerung oder Vermietung gegenüber Behörden und Versorgungsunternehmen
  • Beratung der Eigentümer bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Energie- und Heizkosteneinsparungen